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Anfrage: Obligatorische Autobahnvignette für Fahrten durch die Schweiz

Geschäftsnummer:

23.3715

Eingereicht von:

Farinelli Alex

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schlagwörter:

Autobahnvignette; Bundesrat; Fahrzeugkategorien; Angerechnet; Darstellt; Infrastrukturfinanzierung; Motorfahrzeugsteuer; Unbürokratisch; Vignette; Digitalisierung; Teilweise; Höheren; Prüfen; Kleinmotorrädern; Darstellen; Beauftragt; Autobahntunneln; Alternative; Transitverkehr; Pässen; Überquerung; Sorgen; Beurteilen;; Preises; Erhöhung; Vorzulegen; Bericht; Können

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, um: 

– eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette zu beurteilen;

– dafür zu sorgen, dass für die Überquerung von Pässen – die für den Transitverkehr eine Alternative zu den Autobahntunneln darstellen – zumindest für bestimmte Fahrzeugkategorien (mit Ausnahme von z. B. Kleinmotorrädern) ebenfalls eine Autobahnvignette erforderlich ist;

– zu prüfen, wie die höheren Kosten der Autobahnvignette ganz oder teilweise und unter Nutzung der Digitalisierung der Vignette unbürokratisch an die Motorfahrzeugsteuer, die ein Mittel zur Infrastrukturfinanzierung darstellt, angerechnet werden können.

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Begründung

Die Mobilität hat sich in den letzten zehn Jahren, seit das Volk 2014 die Gesetzesänderung zur Erhöhung des Preises der Autobahnvignette auf 100 Franken abgelehnt hat, noch stark verändert.

Einerseits wirft der Umstieg auf Elektroautos zweifellos die Frage der Finanzierung der Infrastruktur auf, andererseits nimmt der Transitverkehr durch die Schweiz ständig zu, was zu immer unhaltbareren Zuständen führt.

Um den Anreiz für die Durchfahrt zu senken oder zumindest einen Beitrag zu den Kosten für den Ausbau der Infrastruktur zu leisten, wird daher von verschiedener Seite die Idee einer Gebühr für die Alpenquerung ins Spiel gebracht. Diese Vorschläge sind jedoch in verschiedener Hinsicht kritisch. Aus institutioneller Sicht sind sie nicht hinnehmbar, denn es darf nicht sein, dass ein «Eintrittsbillett» bezahlt werden muss, damit man einen Teil der Schweiz erreichen kann.

Einfacher wäre es möglicherweise, wieder eine Erhöhung des Preises der Autobahnvignette vorzuschlagen. Diese bietet objektiv betrachtet die Möglichkeit, das Autobahnnetz zu einem sehr niedrigen Preis zu nutzen (zum Vergleich: in Österreich liegt der Preis für die Jahresvignette heute bei etwa 100 Franken). So würden ferner vom Transitverkehr durch unser Land beträchtliche Mittel zurückfliessen.

Um zu verhindern, dass jemand das System umgeht, indem er über die Passstrecken fährt, würde es ausreichen, für deren Benutzung ebenfalls eine Vignette zu verlangen, eventuell mit Ausnahmen für Fahrzeuge, die nicht auf den Autobahnen, aber auf den Passstrecken verkehren dürfen (z. B. Motorfahrräder).

Wenn die Wohnbevölkerung nicht mit dem vollen Betrag der Erhöhung, z. B. auf 100 Franken, belastet werden soll, so wäre es erwägenswert, diese teilweise oder ganz an die Motorfahrzeugsteuer anzurechnen, die ein Mittel zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur darstellt. Die Einführung der elektronischen Vignette, die mit einem Kontrollschild verknüpft ist, würde es ermöglichen, einen solchen Mechanismus auf unbürokratische Weise umzusetzen.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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